Versicherung

Kosten einer Zusatzversicherung sind nicht nur vom gewählten Tarif abhängig

Im Gegensatz zur Grundversorgung der Krankenkassen können Zusatzversicherungen in der Schweiz den Leistungsumfang per Tarif selbst festlegen. Dieser Leistungsumfang wird Versicherten in der Regel in Paketen angeboten, sodass sie sich einfach für eines der angebotenen Versicherungspakete entscheiden müssen, dessen Leistungsumfang am ehesten den individuellen Ansprüchen an eine Versicherung gerecht wird. Zugleich hat eine Zusatzversicherung die Möglichkeit, die Beiträge selbst zu bestimmen, Gesundheitsausschlüsse vorzunehmen oder gar Ablehnungen auszusprechen. Das ist bei der gesetzlichen Grundversorgung nicht möglich, denn dort steht nicht nur der Leistungsumfang fest, sondern zugleich kann es nicht zu derartigen Ausschlüssen kommen. Wer sich jedoch dafür entscheidet, ergänzend zur bestehenden Grundversorgung eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen, der muss damit rechnen, dass die Höhe der Beiträge vom individuellen Gesundheitszustand sowie vom Alter abhängig gemacht wird. Deshalb ist es für junge und gesunde Versicherte besonders einfach, eine Zusatzversicherung zu erhalten. Die Beiträge sind dann häufig nicht nur günstiger, sondern zugleich kommt es in der Regel nicht zu Ausschlüssen im Versicherungsumfang.

Wer jedoch bereits Vorerkrankungen hat, muss diese beim Versicherungsabschluss angeben. Diese Vorerkrankungen können dann zum besagten Versicherungsausschluss führen oder bei schweren Erkrankungen, die für die Versicherung mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist, sogar zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages. Aus den Gründen ist es häufig sinnvoll, die gewünschte Zusatzversicherung möglichst frühzeitig zu günstigen Konditionen abzuschliessen, wie zum Beispiel bei der Versicherungsgruppe Swica, die sich mit ihrem Leistungsangebot an private Versicherte sowie an Unternehmen richtet und damit eine grosse Versichertengruppe anspricht. Besteht bereits ein Vertrag bei einer Zusatzversicherung, dann sollte nicht nur ein frühzeitiger Abschluss, sondern ebenso eine eventuelle Kündigung gut überlegt sein. Denn hat sich der Gesundheitszustand im Laufe der Versicherungszeit geändert, können diese Änderungen dazu führen, dass eine erneute Aufnahme nicht mehr ohne Weiteres oder nicht mehr zu den gewohnten Konditionen möglich ist.

Leistungsumfang der Krankenversicherung per Zusatzversicherung erhöhen

Mit einer Zusatzversicherung können Versicherte den Leistungsumfang der Grundversicherung der Krankenkassen erhöhen, um bei einer Krankheit noch weniger Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen selbst tragen zu müssen. Zusatzversicherungen werden dazu in vielen Varianten angeboten, sodass jeder Versicherte selbst entscheiden kann, welche zusätzlichen Leistungen für ihn sinnvoll sind. So gibt es mit einer solchen Versicherung zum Beispiel die Möglichkeit, zusätzliche ärztliche Leistungen, beispielsweise beim Zahnarzt, abzusichern, sodass zum Beispiel Zahnkorrekturen bei Kindern mitversichert werden können. Ebenso können Leistungen zur Osteopathie und viele andere ambulante medizinische Behandlungen mitversichert werden.

Neben den medizinisch notwendigen Behandlungen können sich Versicherte ebenso für mehr Komfort entscheiden. Das betrifft insbesondere den Aufenthalt im Spital. Denn der Aufenthalt in den halbprivaten oder privaten Abteilungen der Spitäler zählt nicht zur Grundversicherung. Für diese Leistungen muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherten können sich dann über mehr Komfort beim Spitalaufenthalt freuen. Ebenso kann eine erweiterte Spitalwahl, wie sie zum Beispiel bei einigen Tarifen der Versicherung Swica angeboten werden, mitversichert werden. Damit erhalten Versicherte die Möglichkeit, nicht nur aus den Spitälern auszuwählen, die in der Spitalliste des Wohn- und Standortkantons aufgeführt werden, sondern sie können sich je nach Tarif frei für ein Spital entscheiden. Ebenso können zusätzliche Leistungen bei einem Auslandsaufenthalt ein Bestandteil einer Zusatzversicherung sein. Die Leistungen der Grundversicherung sehen dabei nur vor, dass die Kosten im Notfall nur bis zum doppelten Betrag von der Krankenkasse übernommen werden. Wer sich jedoch auch im Ausland auf die volle Kostendeckung verlassen möchte, der sollte sich für eine zusätzliche Absicherung entscheiden.

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