Mit einer Zusatzversicherung können Versicherte den Leistungsumfang der Grundversicherung der Krankenkassen erhöhen, um bei einer Krankheit noch weniger Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen selbst tragen zu müssen. Zusatzversicherungen werden dazu in vielen Varianten angeboten, sodass jeder Versicherte selbst entscheiden kann, welche zusätzlichen Leistungen für ihn sinnvoll sind. So gibt es mit einer solchen Versicherung zum Beispiel die Möglichkeit, zusätzliche ärztliche Leistungen, beispielsweise beim Zahnarzt, abzusichern, sodass zum Beispiel Zahnkorrekturen bei Kindern mitversichert werden können. Ebenso können Leistungen zur Osteopathie und viele andere ambulante medizinische Behandlungen mitversichert werden.

Neben den medizinisch notwendigen Behandlungen können sich Versicherte ebenso für mehr Komfort entscheiden. Das betrifft insbesondere den Aufenthalt im Spital. Denn der Aufenthalt in den halbprivaten oder privaten Abteilungen der Spitäler zählt nicht zur Grundversicherung. Für diese Leistungen muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherten können sich dann über mehr Komfort beim Spitalaufenthalt freuen. Ebenso kann eine erweiterte Spitalwahl, wie sie zum Beispiel bei einigen Tarifen der Versicherung Swica angeboten werden, mitversichert werden. Damit erhalten Versicherte die Möglichkeit, nicht nur aus den Spitälern auszuwählen, die in der Spitalliste des Wohn- und Standortkantons aufgeführt werden, sondern sie können sich je nach Tarif frei für ein Spital entscheiden. Ebenso können zusätzliche Leistungen bei einem Auslandsaufenthalt ein Bestandteil einer Zusatzversicherung sein. Die Leistungen der Grundversicherung sehen dabei nur vor, dass die Kosten im Notfall nur bis zum doppelten Betrag von der Krankenkasse übernommen werden. Wer sich jedoch auch im Ausland auf die volle Kostendeckung verlassen möchte, der sollte sich für eine zusätzliche Absicherung entscheiden.

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