Im Gegensatz zur Grundversorgung der Krankenkassen können Zusatzversicherungen in der Schweiz den Leistungsumfang per Tarif selbst festlegen. Dieser Leistungsumfang wird Versicherten in der Regel in Paketen angeboten, sodass sie sich einfach für eines der angebotenen Versicherungspakete entscheiden müssen, dessen Leistungsumfang am ehesten den individuellen Ansprüchen an eine Versicherung gerecht wird. Zugleich hat eine Zusatzversicherung die Möglichkeit, die Beiträge selbst zu bestimmen, Gesundheitsausschlüsse vorzunehmen oder gar Ablehnungen auszusprechen. Das ist bei der gesetzlichen Grundversorgung nicht möglich, denn dort steht nicht nur der Leistungsumfang fest, sondern zugleich kann es nicht zu derartigen Ausschlüssen kommen. Wer sich jedoch dafür entscheidet, ergänzend zur bestehenden Grundversorgung eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen, der muss damit rechnen, dass die Höhe der Beiträge vom individuellen Gesundheitszustand sowie vom Alter abhängig gemacht wird. Deshalb ist es für junge und gesunde Versicherte besonders einfach, eine Zusatzversicherung zu erhalten. Die Beiträge sind dann häufig nicht nur günstiger, sondern zugleich kommt es in der Regel nicht zu Ausschlüssen im Versicherungsumfang.

Wer jedoch bereits Vorerkrankungen hat, muss diese beim Versicherungsabschluss angeben. Diese Vorerkrankungen können dann zum besagten Versicherungsausschluss führen oder bei schweren Erkrankungen, die für die Versicherung mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist, sogar zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages. Aus den Gründen ist es häufig sinnvoll, die gewünschte Zusatzversicherung möglichst frühzeitig zu günstigen Konditionen abzuschliessen, wie zum Beispiel bei der Versicherungsgruppe Swica, die sich mit ihrem Leistungsangebot an private Versicherte sowie an Unternehmen richtet und damit eine grosse Versichertengruppe anspricht. Besteht bereits ein Vertrag bei einer Zusatzversicherung, dann sollte nicht nur ein frühzeitiger Abschluss, sondern ebenso eine eventuelle Kündigung gut überlegt sein. Denn hat sich der Gesundheitszustand im Laufe der Versicherungszeit geändert, können diese Änderungen dazu führen, dass eine erneute Aufnahme nicht mehr ohne Weiteres oder nicht mehr zu den gewohnten Konditionen möglich ist.